honorar


 

 

Wir sind eine Privat- und Selbstzahlerpraxis. Wir haben deshalb keine Wartelisten und können Ihnen schnellstmöglich einen Termin anbieten.

 

 

Selbstzahler

 

Durch die Selbstzahlerpraxis haben auch gesetzlich Versicherte die Gelegenheit, ihre psychologische Behandlung selbst zu bestimmen. Sie entscheiden, wieviel Stunden Sie nutzen, ob Ihnen ein einmaliges Gespräch reicht oder ob sie mehrere Stundenkontingente nutzen wollen.  

 

Sie können die Psychotherapie deshalb selbst bezahlen.

Die Kosten betragen

153,00 € pro Sitzung (50 Minuten).

Die Gebührenordnung für Heilpraktiker kommt hier nicht zur Anwendung. Eine Antragstellung bei einem Kostenträger entfällt. Sie können sofort beginnen.

 

In der Regel wird eine therapeutische Behandlung gesetzlich Versicherter von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. In einigen Fällen ist die Behandlung durch den Heilpraktiker Psychotherapie mit eingeschlossen.

   


 

Privatversicherte

 

Wir sind eine Privat- und Selbstzahlerpraxis. Wenn Sie privat versichert sind, kann die Behandlung häufig von den privaten Krankenkassen übernommen werden. 

 

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP).

 

Die fünf probatorischen Sitzungen zu Beginn der Behandlung werden mit einem Stundensatz (50 min.) von 153,00 € (Faktor 3,5) berechnet. Diese Kosten werden in aller Regel von Ihrer Krankenkasse und der Beihilfe übernommen. 

Für alle weiteren Stunden beträgt der Stundensatz (50 min.) 153,00 € (Faktor 3,5) je nach Schweregrad der Erkrankung und Aufwand der Behandlung.

Bitte beachten Sie, dass sowohl die Beihilfe als auch die privaten Krankenkassen in der Regel den Faktor 2,3 (100,55 €) bezahlen. Für die Differenz, die möglicherweise nicht erstattet wird müssen Sie ggf. selbst aufkommen.

 

Bitte setzen Sie sich zur Klärung der Kostenübernahme mit Ihrer Krankenversicherung direkt in Verbindung.